AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hamm Footwear GmbH (Stand: März 2023)

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1. Allgemeines, Kundenkreis, Sprache

a) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.

b) Die AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

c) Die Verträge mit dem Käufer werden ausschließlich in deutscher, englischer, französischer oder spanischer Sprache geschlossen, je nachdem in welcher Sprache die Bestellung des Käufers erfolgt.


2. Vertragsschluss

a) In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sowie solchen Angaben auf unserer Homepage sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für nicht explizit als verbindlich bezeichnete Angebote.

b) Die Bestellung der Ware oder Beauftragung einer Leistung durch den Käufer, z.B. aufgrund eines unserer Angebote, gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 6 Monaten nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung, E-Mail ist ausreichend) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

c) Bei Bestellung in unserem Onlineshop gilt: Unsere Angebote im Onlineshop sind unverbindlich. Der Käufer kann aus unserem Sortiment Produkte auswählen und diese in einem virtuellen Warenkorb sammeln. Im Rahmen des Bestellprozesses kann der Käufer seine persönlichen Daten eingeben und einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren abgeben. Vor Abschicken der Bestellung kann der Käufer die Daten jederzeit einsehen (hierzu kann die Vergrößerungsfunktion des Internetbrowsers hilfreich sein) und durch entsprechende Eingabe ändern. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Käufer durch Setzen eines entsprechenden Hakens diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.                 Der Anbieter schickt daraufhin dem Käufer eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Käufers nochmals aufgeführt wird und die der Käufer über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Käufers bei uns eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch uns zustande, insoweit gilt Ziffer 2 b) entsprechend.

d) Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.


3. Lieferung

a) Von uns angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung.

b) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

c) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Die uns gesetzte Nachfrist beträgt, soweit dem Käufer zumutbar, mindestens 18 Tage. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

d) Wir sind zu Teillieferungen von in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Produkten berechtigt, wobei wir die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten tragen.

e) Die Rechte des Käufers gem. Ziffer 5 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

f) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort oder mit der Übergabe an den Käufer, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an die den Transport ausführende Person über. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Bestimmungen des § 447 BGB finden auch dann Anwendung, wenn die Versendung mit unseren eigenen Transportmitteln oder von einem anderen Ort als dem Erfüllungsort aus erfolgt oder wenn wir die Frachtkosten tragen. Der Käufer hat, sofern er es wünscht, die gekaufte Ware auf seine Kosten gegen die Transportgefahren zu versichern.


4. Preise, Zahlung, Vorkasse

a) Die vereinbarten Preise sind verbindlich für die Dauer von acht Wochen ab Abschluss des Vertrages. Danach sind wir berechtigt, die Preise angemessen in dem Umfang, der bei uns seit Vertragsabschluss eingetretenen Kostensteigerung anzupassen. Dies gilt insbesondere bei importierter Ware durch geänderte Devisenkurse eingetretene Preissteigerungen.

b) Die Zahlung hat spätestens nach 14 Tagen ab Versendung der Rechnung (Rechnungsdatum) so zu erfolgen, dass dem Verkäufer der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Zahlt der Käufer nicht bis dahin, tritt Zahlungsverzug ein. Sonderposten mit Preisnachlässen sind sofort nach Erhalt der Ware netto ohne jeden Abzug fällig. Nur bei entsprechender Vereinbarung nehmen wir Wechsel erfüllungshalber an. Bei Wechselzahlung gehen die Diskontspesen zulasten des Käufers und sind sofort ohne Abzug zahlbar. Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet. Ist ein bestimmter Zahlungsmodus vereinbart, ist dieser allein maßgebend.

c) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.  Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

d) Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug des Käufers hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, durch die der Zahlungsanspruch gefährdet wird, so sind wir berechtigt, ausstehende Zahlungen sofort fällig zu stellen sowie uns obliegende Leistungen zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Wird innerhalb einer von uns gesetzten Frist die Gegenleistung nicht bewirkt, die Sicherheit nicht gestellt oder die Stellung einer Sicherheit verweigert, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erfolgte Teillieferungen sind, unabhängig von einem Rücktritt, sofort zur Zahlung fällig. Hiervon unberührt bleiben die weiteren, uns kraft Gesetzes zustehenden Rechte und Ansprüche.

e) Dem Käufer steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.


5. Gewährleistung

a) Wir haften für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften.

b) Eine zusätzliche Garantie besteht nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde.

c) Maße, Gewichte, Abbildungen und technische Angaben in Prospekten und sonstigen Unterlagen sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, nicht Inhalt einer Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware. Hiervon bleibt die Bestimmung des § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB unberührt.

d) Die Geltendmachung von Ansprüchen und Rechten des Käufers wegen Mängel der Ware setzt voraus, dass dieser seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Er hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Waren schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.

e) Soweit ein Mangel der Waren vorliegt, sind wir nach Mitteilung dieses Mangels durch den Käufer nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung oder zur Nachbesserung der Waren berechtigt. Bei unserer Wahl der Art der Nacherfüllung haben wir die Art des Mangels und die berechtigten Interessen des Käufers zu berücksichtigen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

f) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

g) Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandeten Waren oder Muster davon zum Zwecke der Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Wir können nach unserer Wahl und auf unsere Kosten verlangen, dass zur Prüfung oder Nacherfüllung die beanstandete Ware an uns geschickt wird oder der Käufer die beanstandete Ware bereithält.

h) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Ist nur ein Teil der gesamten Warenlieferung mangelhaft, kann der Käufer nur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn er an dem übrigen Teil der Lieferung kein Interesse hat.

i) Die Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Mangels der Waren kann der Käufer nur innerhalb einer Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten ab Ablieferung der Waren geltend machen. Dies gilt nicht für Ansprüche und Rechte, für die das Gesetz eine längere Frist vorschreibt.

j) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 6 und sind im Übrigen ausgeschlossen.


6. Allgemeine Haftungsbegrenzung

a) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

b) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ii) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

c) Die sich aus Buchstabe b) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

d) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.


7. Eigentumsvorbehalt/Forderungsabtretung

a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen, einschließlich des zu unseren Gunsten bestehenden Saldos bei laufender Rechnung, unser Eigentum. Bei Hereinnahme von Wechseln und Schecks bleibt die Ware unser Eigentum bis zu deren Einlösung.

b) Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Käufer nicht gestattet. Bei einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte sind wir unverzüglich zu benachrichtigen und bei der Verfolgung unserer Rechte zu unterstützen.

c) Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser bereits jetzt zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen im ordentlichen Geschäftsgang ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt.

d) Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Wirtschaftslage des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Einleitung von Insolvenzverfahren erlischt die dem Käufer     erteilte Einzugsermächtigung. Bei vertragswidrigem Verhalten und schuldhafter Verletzung wichtiger Vertragspflichten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, wenn die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag vorliegen, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zurückzunehmen und vom Käufer die Herausgabe dieser Ware zu verlangen. In der Rücknahme gelieferter Waren durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Kosten der Abholung und der Verwertung der Vorbehaltsware hat uns der Käufer zu ersetzen. Er hat uns über die noch vorhandene Vorbehaltsware eine detaillierte Aufstellung zuzusenden, ebenso auch eine Aufstellung über die Drittschuldner der an uns abgetretenen Forderungen. Unabhängig davon sind wir jederzeit berechtigt, beim Käufer entsprechende Feststellungen zur Wahrung unserer Rechte vorzunehmen, insbesondere Lagerräume und Ladenräume zu betreten sowie alle erforderlichen Unterlagen und Bücher einzusehen.

e) Bei Rücknahme der Ware sind wir berechtigt, die Ware durch freihändigen Verkauf nach eigenem Ermessen bestmöglich zu verwerten. Die Verwertung werden wir unter Setzung einer Frist von einer Woche androhen. Der Erlös wird nach Abzug der entstandenen Kosten auf seine Verbindlichkeit angerechnet, ein etwaiger Überschuss ausgezahlt.

f) Wir werden die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben, wenn der Wert der uns gewährten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt.


8. Weiterverkauf der Ware

Der Käufer erkennt die selektive Vertriebspolitik der Hamm Footwear GmbH an und verpflichtet sich die Ware nur in handelsüblichen Mengen an Verbraucher zu vertreiben. Der Verkauf an dritte Unternehmen ist nur unter ausdrücklicher Genehmigung durch die Hamm Footwear GmbH gestattet.


9. Schlussbestimmungen

a) Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort für unsere Leistung die Auslieferstelle und im Übrigen Osnabrück.

b) Ist der Käufer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Osnabrück. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

c) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.